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   OLG Koblenz, 28.10.2010 - 10 U 709/10   

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https://dejure.org/2010,29486
OLG Koblenz, 28.10.2010 - 10 U 709/10 (https://dejure.org/2010,29486)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.10.2010 - 10 U 709/10 (https://dejure.org/2010,29486)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 10 U 709/10 (https://dejure.org/2010,29486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 166 VVG, § 1896 BGB, § 1902 BGB
    Private Lebensversicherung: Auswirkung einer Pfändung der Lebensversicherung auf das Recht des Versicherten zur Änderung des Bezugsberechtigten; Zulässigkeit der Änderung der Person eines Bezugsberechtigten in einem Lebensversicherungsvertrag durch einen Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1975 - VIII ZR 119/73

    Rechtsfolgen der Überpfändung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2010 - 10 U 709/10
    Zutreffend ist zwar, dass das Pfandrecht die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfasst und für den Fall, dass sich aus dem Pfändungsbeschluss keine ausdrückliche Einschränkung ergibt, die Forderung des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner zugunsten des Gläubigers auch dann in voller Höhe gepfändet wird, wenn sich die titulierte Forderung auf einen geringeren Betrag beläuft (BGH NJW 75, 738; 86, 977; 01, 2178).

    Demgegenüber bedeutet eine Forderungspfändung in Höhe des Anspruchs des Gläubigers regelmäßig nur eine Teilpfändung (BGH NJW 75, 738).

  • BGH, 28.09.1988 - IVa ZR 126/87

    Rechtsnatur der Benennung und Änderung des Bezugsberechtigten in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2010 - 10 U 709/10
    Es handele sich bei dieser Erklärung um eine Verfügung, wie sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. September 1988 - IV a ZR 126/87 - ergebe.

    Der Bundesgerichtshof führt in dieser Entscheidung (unter anderem abgedruckt in NJW-RR 1989, 21 bis 22) aus, dass die Bezugsrechtsänderung durch den Versicherungsnehmer unwirksam war, da er sich über die Notwendigkeit des Zugehens seiner schriftlichen Erklärung hierzu nicht im Klaren gewesen sei und es deshalb an einem Tätigwerden seiner Pflegerin als seiner Botin gefehlt habe.

  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 305/84

    Stillschweigende Rückabtretung einer Forderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2010 - 10 U 709/10
    Zutreffend ist zwar, dass das Pfandrecht die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfasst und für den Fall, dass sich aus dem Pfändungsbeschluss keine ausdrückliche Einschränkung ergibt, die Forderung des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner zugunsten des Gläubigers auch dann in voller Höhe gepfändet wird, wenn sich die titulierte Forderung auf einen geringeren Betrag beläuft (BGH NJW 75, 738; 86, 977; 01, 2178).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99

    Rechte des Schuldners bei Forderungspfändung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2010 - 10 U 709/10
    Zutreffend ist zwar, dass das Pfandrecht die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfasst und für den Fall, dass sich aus dem Pfändungsbeschluss keine ausdrückliche Einschränkung ergibt, die Forderung des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner zugunsten des Gläubigers auch dann in voller Höhe gepfändet wird, wenn sich die titulierte Forderung auf einen geringeren Betrag beläuft (BGH NJW 75, 738; 86, 977; 01, 2178).
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